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24. April - Tag des Versuchstiers

Weiße Ratten in transparenten Kunststoffboxen
Deutscher Tierschutzbund e.V.

Bei der Überarbeitung des neuen Tierschutzgesetzes bleiben die Regelungen zu Tierversuchen unverändert. Ein großes Versäumnis, auf das wir zum Internationalen Tag des Versuchstiers aufmerksam machen möchten.

Millionen Tiere müssen jedes Jahr für Versuche leiden und sterben und die Politik lässt sie auch aktuell wieder im Stich. Denn im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes bleibt im Abschnitt zu Tierversuchen alles beim Alten. Ein Makel, den Thomas Schröder, Präsident unseres Dachverbandes, des Deutschen Tierschutzbundes, und auch wir scharf kritisieren, da einige Vorschriften immer noch nicht den Vorgaben der EU entsprechen.

Die bisherigen Regelungen im Tierschutzgesetz verhindern, dass Behörden eigenständig und unabhängig von den Angaben des antragstellenden Wissenschaftlers prüfen können, ob ein geplanter Tierversuch wirklich unerlässlich sowie ethisch vertretbar ist. Wenn der Antragsteller diese Punkte beim Versuchsvorhaben als gegeben beantwortet, muss dieses genehmigt werden, lautet die Kritik. Die entsprechenden Regelungen müssen dringend überarbeitet werden, um den Vorgaben der EU gerecht zu werden.

Schwerbelastende Tierversuche sowie Versuche an nichtmenschlichen Primaten müssen verboten werden. Entscheidend ist zudem, dass begleitend die im Koalitionsvertrag angekündigte Reduktionsstrategie zu einer Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen ausgebaut wird.

Panikmache aufgrund Änderungen im Straftatbestand
Bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes sind an speziellen Tierversuchs-Regelungen keine Änderungen vorgesehen. Doch eine Verschärfung des Tierschutz-Strafrechts ist geplant. Hierdurch sehen manche Wissenschaftler die biomedizinische Forschung bedroht. Im Gesetzentwurf soll laut Paragraph 17 wiederholte Tierquälerei ohne vernünftigen Grund, wenn diese aus Gewinnsucht erfolgt oder eine große Zahl von Wirbeltieren betrifft, mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Die Tierversuchslobby befürchtet, dass dies auch auf die Tötung sogenannter Überschusstiere zutrifft. Diese werden für Tierversuche gezüchtet, aber getötet, weil sie z.B. das „falsche“ Geschlecht haben oder die gewünschte genetische Veränderung nicht tragen.
„Viel Lärm um nichts“, kommentiert Kristina Wagner, Leiterin des Referats für tierversuchsfreie Wissenschaft bei unserem Dachverband. „Es ist nicht abschließend definiert, ob ein „vernünftiger Grund“ zur Tötung von Überschusstieren vorliegt, daher ist und bleibt es rechtlich eine Grauzone. Auch die Verschärfung des Strafrechts wird dies nicht ändern. Statt also Horrorszenarien über eine Abwanderung der Forschung zu malen, sollten Forscher vermeiden, dass es zu einer hohen Zahl an Überschusstieren kommt – und stärker auf tierversuchsfreie Forschung setzen.“

Beschämend: Minimale Verbesserungen werden abgewendet
Die offensichtliche Panikmache wird auch durch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mit einer kleinen Anfrage befeuert, so der Deutsche Tierschutzbund besorgt. „Wir beobachten gerade, dass Tiernutzer versuchen, selbst minimale Verbesserungen bei der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes abzuwenden. Angesichts des Staatsziels Tierschutz ist dies mehr als beschämend“, kommentiert Thomas Schröder.

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